Objektsicherheit – ÖNORM B 1300 (Wohnbau) & B 1301 (Nicht-Wohnbau)
Ihr Gebäude rechtssicher & technisch aktuell.
Als externer Objektsicherheitsprüfer überprüfe ich Gebäude nach den Vorgaben der ÖNORM B 1300 (Wohngebäude) und ÖNORM B 1301 (Nicht-Wohngebäude). Ziel ist die Rechtssicherheit für Eigentümer und Verwalter: Gefahrenquellen erkennen, dokumentieren und Maßnahmen zur Behebung empfehlen.
Der Eigentümer oder Verwalter trägt die Verantwortung für die Sicherheit (§ 1299 ABGB – Sorgfaltspflicht). Mit einer regelmäßigen, dokumentierten Prüfung sind Sie rechtlich und organisatorisch abgesichert.
Allgemeine Aufgaben einer Objektsicherheitsprüfung
- Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen (Wohn- & Nichtwohngebäude) nach strukturiertem Prüfplan
- Feststellung von Gefahrenquellen für Personen, Sachen und Umwelt
- Dokumentation des Ist-Zustandes in einem Prüfbericht mit Fotos
- Beurteilung der Verkehrssicherheit nach Stand der Technik, Baugesetzen, Verordnungen & ÖNORMEN
- Empfehlung konkreter Maßnahmen zur Mängelbehebung
- Rechtliche Absicherung des Gebäudeeigentümers/Verwalters
Konkrete Prüfinhalte nach ÖNORM B 1300/1301
- Bauliche Sicherheit
- Standsicherheit (tragende Bauteile, Risse, Verformungen)
- Absturzsicherungen (Geländer, Brüstungen, Fenster, Treppen)
- Zustand von Decken, Wänden, Böden
- Brandschutz
- Funktion von Brandschutztüren und -abschlüssen
- Sichtkontrolle von Brandmelde- & Löschanlagen
- Flucht- & Rettungswege (Kennzeichnung, Freihalten, Beleuchtung)
- Elektrotechnik & Haustechnik (Sichtprüfung)
- Elektroanlagen (z. B. beschädigte Leitungen, Verteiler)
- Aufzüge (Plaketten, erkennbare Mängel)
- Heizungs-, Lüftungs- & Klimaanlagen (sichtbare Gefahren)
- Verkehrssicherheit
- Rutschhemmung von Böden
- Beleuchtung in Gängen, Treppenhäusern & Außenbereichen
- Sicherheit von Spielplätzen, Außenanlagen, Parkplätzen & Zufahrten
- Schneeräum- & Streupflicht (Gehwege, Dachlawinen)
- Gesundheit & Umweltschutz
- Hygienerisiken (Schimmel, Feuchtigkeit)
- Sichtbare Schadstoffe oder Lärmbelastungen
Unterschied zwischen B 1300 & B 1301
- B 1300: Wohngebäude (Mehrparteienhäuser, Wohnanlagen)
- B 1301: Nicht-Wohngebäude (Büros, Schulen, Einkaufszentren, Hotels etc.)
➡️ Bei B 1301 ist der Prüfungsumfang meist komplexer (mehr Technik, höhere Besucherfrequenz, strengere Brandschutzauflagen).
Ablauf einer Objektsicherheitsprüfung
- Begehung von Innen- und Außenbereichen
- Sicht- & einfache Funktionsprüfung (keine Fachprüfung, kein Eingriff)
- Dokumentation von Schäden, Gefahren & Mängeln (inkl. Fotos)
- Einstufung der Gefahren (sofort beheben / mittelfristig / beobachten)
- Prüfbericht & Maßnahmenempfehlung für Eigentümer oder Verwalter
Ihr Ergebnis
- Prüfbericht mit Fotodokumentation
- Mängelliste mit klaren Prioritäten (sofort / kurz- / mittelfristig)
- Maßnahmenplan mit Zuständigkeiten
- Nachweisbare Rechtssicherheit für Eigentümer & Verwalter
- Lückenlose Dokumentation für mindestens 10 Jahre
Wichtig zu wissen
Ein Objektsicherheitsprüfer dokumentiert systematisch Gefahren und Mängel und gibt Empfehlungen zur Behebung.
➡️ Er führt selbst keine Reparaturen durch und ersetzt auch keine Fachprüfungen (z. B. Elektrobefund, Aufzugsprüfung)
Vorteile für Eigentümer & Verwalter
- Haftungsrisiko minimieren durch regelmäßige, dokumentierte Prüfungen
- Wert erhalten durch rechtzeitige Mängelbehebung
- Rechtssicherheit gegenüber Behörden, Mietern, Eigentümern & Versicherungen
- Struktur & Transparenz statt punktueller Einzelkontrollen
Warum hse mair?
Als geprüfter Objektsicherheitsprüfer nach ÖNORM B 1300/1301 biete ich Ihnen:
➡️ Fachwissen, neutrale Bewertung & praxisnahe Empfehlungen – für sichere, rechtssichere und langfristig wertbeständige Gebäude in Tirol & Österreich.
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