Gebäudesicherheit

Objektsicherheit – ÖNORM B 1300 (Wohnbau) & B 1301 (Nicht-Wohnbau)

Ihr Gebäude rechtssicher & technisch aktuell.
Als externer Objektsicherheitsprüfer überprüfe ich Gebäude nach den Vorgaben der ÖNORM B 1300 (Wohngebäude) und ÖNORM B 1301 (Nicht-Wohngebäude). Ziel ist die Rechtssicherheit für Eigentümer und Verwalter: Gefahrenquellen erkennen, dokumentieren und Maßnahmen zur Behebung empfehlen.

Der Eigentümer oder Verwalter trägt die Verantwortung für die Sicherheit (§ 1299 ABGB – Sorgfaltspflicht). Mit einer regelmäßigen, dokumentierten Prüfung sind Sie rechtlich und organisatorisch abgesichert.

Allgemeine Aufgaben einer Objektsicherheitsprüfung

  • Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen (Wohn- & Nichtwohngebäude) nach strukturiertem Prüfplan
  • Feststellung von Gefahrenquellen für Personen, Sachen und Umwelt
  • Dokumentation des Ist-Zustandes in einem Prüfbericht mit Fotos
  • Beurteilung der Verkehrssicherheit nach Stand der Technik, Baugesetzen, Verordnungen & ÖNORMEN
  • Empfehlung konkreter Maßnahmen zur Mängelbehebung
  • Rechtliche Absicherung des Gebäudeeigentümers/Verwalters

Konkrete Prüfinhalte nach ÖNORM B 1300/1301

  1. Bauliche Sicherheit
    • Standsicherheit (tragende Bauteile, Risse, Verformungen)
    • Absturzsicherungen (Geländer, Brüstungen, Fenster, Treppen)
    • Zustand von Decken, Wänden, Böden
  2. Brandschutz
    • Funktion von Brandschutztüren und -abschlüssen
    • Sichtkontrolle von Brandmelde- & Löschanlagen
    • Flucht- & Rettungswege (Kennzeichnung, Freihalten, Beleuchtung)
  3. Elektrotechnik & Haustechnik (Sichtprüfung)
    • Elektroanlagen (z. B. beschädigte Leitungen, Verteiler)
    • Aufzüge (Plaketten, erkennbare Mängel)
    • Heizungs-, Lüftungs- & Klimaanlagen (sichtbare Gefahren)
  4. Verkehrssicherheit
    • Rutschhemmung von Böden
    • Beleuchtung in Gängen, Treppenhäusern & Außenbereichen
    • Sicherheit von Spielplätzen, Außenanlagen, Parkplätzen & Zufahrten
    • Schneeräum- & Streupflicht (Gehwege, Dachlawinen)
  5. Gesundheit & Umweltschutz
    • Hygienerisiken (Schimmel, Feuchtigkeit)
    • Sichtbare Schadstoffe oder Lärmbelastungen

Unterschied zwischen B 1300 & B 1301

  • B 1300: Wohngebäude (Mehrparteienhäuser, Wohnanlagen)
  • B 1301: Nicht-Wohngebäude (Büros, Schulen, Einkaufszentren, Hotels etc.)
    ➡️ Bei B 1301 ist der Prüfungsumfang meist komplexer (mehr Technik, höhere Besucherfrequenz, strengere Brandschutzauflagen).

Ablauf einer Objektsicherheitsprüfung

  1. Begehung von Innen- und Außenbereichen
  2. Sicht- & einfache Funktionsprüfung (keine Fachprüfung, kein Eingriff)
  3. Dokumentation von Schäden, Gefahren & Mängeln (inkl. Fotos)
  4. Einstufung der Gefahren (sofort beheben / mittelfristig / beobachten)
  5. Prüfbericht & Maßnahmenempfehlung für Eigentümer oder Verwalter

Ihr Ergebnis

  • Prüfbericht mit Fotodokumentation
  • Mängelliste mit klaren Prioritäten (sofort / kurz- / mittelfristig)
  • Maßnahmenplan mit Zuständigkeiten
  • Nachweisbare Rechtssicherheit für Eigentümer & Verwalter
  • Lückenlose Dokumentation für mindestens 10 Jahre

Wichtig zu wissen

Ein Objektsicherheitsprüfer dokumentiert systematisch Gefahren und Mängel und gibt Empfehlungen zur Behebung.
➡️ Er führt selbst keine Reparaturen durch und ersetzt auch keine Fachprüfungen (z. B. Elektrobefund, Aufzugsprüfung)

Vorteile für Eigentümer & Verwalter

  • Haftungsrisiko minimieren durch regelmäßige, dokumentierte Prüfungen
  • Wert erhalten durch rechtzeitige Mängelbehebung
  • Rechtssicherheit gegenüber Behörden, Mietern, Eigentümern & Versicherungen
  • Struktur & Transparenz statt punktueller Einzelkontrollen

Warum hse mair?

Als geprüfter Objektsicherheitsprüfer nach ÖNORM B 1300/1301 biete ich Ihnen:
➡️ Fachwissen, neutrale Bewertung & praxisnahe Empfehlungen – für sichere, rechtssichere und langfristig wertbeständige Gebäude in Tirol & Österreich.

👉 Kontaktieren Sie mich für eine Erstprüfung oder laufende Betreuung.